06.05.2024
Das Lieferkettengesetz, vollständiger Name „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)“, vom 11.06.2021 verpflichtet die Unternehmen grundsätzlich dazu, gegen Menschenrechtsverletzungen im eigenen Geschäftsbereich und entlang seiner Lieferketten vorzugehen. Das Gesetz gilt seit 2023 zunächst für deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Theoretisch betrifft es aber alle Unternehmen, die Teil einer Lieferkette sind.