NEWS

22.09.2023
Neues aus dem BIM-Cluster Sachsen-Anhalt
08.09.2023
Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer ist jetzt auch Gütestelle
05.09.2023
Tag des offenen Denkmals
24.08.2023
Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV veröffentlicht
17.08.2023
Netzwerken auf dem Treffen der Wirtschaft
15.08.2023
Einbruchschutz: Informationsblatt für Bauherren und Architekten
14.08.2023
28. Fest der Technik
11.08.2023
100 Prozent-Förderung für kommunale Wärmepläne möglich
21.07.2023
Unternehmerreise nach Polen
14.07.2023
Leitfaden XPlanung herausgegeben
13.07.2023
BIM-Cluster Sachsen-Anhalt startet wieder durch
05.07.2023
Kostenfreier Leitfaden zum GEG
29.06.2023
Zum neuen Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt
22.06.2023
Wernigerode erhält erneut European Energy Award (eea)
20.06.2023
Online-Befragung zum Eckpunktepapier für die Nationale Geoinformations-Strategie (NGIS) 2.0
19.06.2023
Bundesrat stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu
19.06.2023
KlimaContest Kommunal 2023“: Aufruf zur Wettbewerbsteilnahme
15.06.2023
GAEB - Datenaustausch: Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
13.06.2023
MINT-MACHEN-Festival 2023
05.06.2023
Beratungstag für Existenzgründende
01.06.2023
Unterstützung von KMU bei der Kontaktanbahnung im Ausland
01.06.2023
Inkraftgetreten: Tariftreue- und Vergabegesetz LSA
31.05.2023
Deutscher Brückenbaupreis 2023
27.04.2023
Stellungnahme zum Genehmigungs-beschleunigungsgesetz
14.04.2023
Girls'Day 2023: Begeistern Sie mit Ihrem Unternehmen für den Ingenieurberuf!
13.04.2023
Stellungnahme zum GEG-Referentenentwurf
11.04.2023
Freigabe des City-Tunnels in Magdeburg für den Kfz-Verkehr
11.04.2023
BIM-Forum: BIM an den Start bringen?! – Stand – Entwicklungen – Perspektiven
30.03.2023
Ringvorlesung: Technikkatastrophen und das Schuldproblem
16.03.2023
STARK III bringt energieeffiziente Gebäudetechnik voran

24.08.2023

Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV veröffentlicht

Am 23.08.2023 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 222) die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen veröffentlicht. Darin enthalten ist die Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, der die Auftragswertberechnung von (gleichartigen) Planungsleistungen regelte.

Die geänderte VgV mit der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen grundsätzlich alle ausgeschriebenen Planungsleistungen bei öffentlichen Vergabeverfahren addiert werden. Dies hat zur Folge, dass der Schwellenwert für die europaweite Ausschreibung von Planungsleistungen (215.000 Euro) früher als bisher überschritten wird. So werden jetzt auch bei kleinen Bauvorhaben europaweite Ausschreibungen notwendig. Dies bedeutet einen zeit- und kostenintensiven Mehraufwand nicht nur für die sich an einer Ausschreibung beteiligenden Planungsunternehmen, sondern auch für die öffentlichen Auftraggeber.

Unter Berücksichtigung, dass das zugrundeliegende Vertragsverletzungsverfahren noch nicht beendet ist, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen dazu klarstellenden Erläuterungen veröffentlicht. Danach ist für die Auftragswertberechnung – unabhängig von einer etwaigen (späteren) Losbildung – zunächst zu bestimmen, inwieweit ein einheitlicher Auftrag vorliegt. Hierbei ist eine „funktionale Betrachtung“ heranzuziehen. Ein einheitlicher Gesamtauftrag liegt demnach vor, sofern dessen Teilleistungen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht eine innere Kohärenz und eine funktionelle Kontinuität aufweisen.

Auf dieser Grundlage kann dann sowohl die getrennte als auch die gemeinsame Vergabe von Aufträgen für die Planung und die Ausführung von Bauleistungen vorgesehen werden. Die rechtliche Prüfung der Europarechtskonformität der Vergabe soll im Einzelfall jedoch der jeweiligen Vergabestelle und einer etwaigen Auslegung durch die Spruchpraxis der Vergabekammern und der Oberlandesgerichte vorbehalten bleiben.

Die Dachorganisationen der planenden Berufe, so auch die Bundesingenieurkammer, werden sich zur Anwendung der gegebenen BMWK-Erläuterungen in der Praxis auch mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund abstimmen, und darauf hinwirken, dass bei zukünftigen Vergaben die in den Erläuterungen ebenfalls hervorgehobenen mittelständischen Interessen berücksichtigt werden.

 Klarstellende Erläuterungen