NEWS

22.09.2023
Neues aus dem BIM-Cluster Sachsen-Anhalt
08.09.2023
Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer ist jetzt auch Gütestelle
05.09.2023
Tag des offenen Denkmals
24.08.2023
Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV veröffentlicht
17.08.2023
Netzwerken auf dem Treffen der Wirtschaft
15.08.2023
Einbruchschutz: Informationsblatt für Bauherren und Architekten
14.08.2023
28. Fest der Technik
11.08.2023
100 Prozent-Förderung für kommunale Wärmepläne möglich
21.07.2023
Unternehmerreise nach Polen
14.07.2023
Leitfaden XPlanung herausgegeben
13.07.2023
BIM-Cluster Sachsen-Anhalt startet wieder durch
05.07.2023
Kostenfreier Leitfaden zum GEG
29.06.2023
Zum neuen Vergabegesetz in Sachsen-Anhalt
22.06.2023
Wernigerode erhält erneut European Energy Award (eea)
20.06.2023
Online-Befragung zum Eckpunktepapier für die Nationale Geoinformations-Strategie (NGIS) 2.0
19.06.2023
Bundesrat stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu
19.06.2023
KlimaContest Kommunal 2023“: Aufruf zur Wettbewerbsteilnahme
15.06.2023
GAEB - Datenaustausch: Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
13.06.2023
MINT-MACHEN-Festival 2023
05.06.2023
Beratungstag für Existenzgründende
01.06.2023
Unterstützung von KMU bei der Kontaktanbahnung im Ausland
01.06.2023
Inkraftgetreten: Tariftreue- und Vergabegesetz LSA
31.05.2023
Deutscher Brückenbaupreis 2023
27.04.2023
Stellungnahme zum Genehmigungs-beschleunigungsgesetz
14.04.2023
Girls'Day 2023: Begeistern Sie mit Ihrem Unternehmen für den Ingenieurberuf!
13.04.2023
Stellungnahme zum GEG-Referentenentwurf
11.04.2023
Freigabe des City-Tunnels in Magdeburg für den Kfz-Verkehr
11.04.2023
BIM-Forum: BIM an den Start bringen?! – Stand – Entwicklungen – Perspektiven
30.03.2023
Ringvorlesung: Technikkatastrophen und das Schuldproblem
16.03.2023
STARK III bringt energieeffiziente Gebäudetechnik voran

08.09.2023

Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer ist jetzt auch Gütestelle

Der Präsident des Landgerichts Magdeburg hat mit Schreiben vom 01. September 2023 auf Antrag des Präsidenten der Ingenieurkammer den Schlichtungsausschuss als sog. Gütestelle gem. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt.

Diese Anerkennung hat zur Folge, dass aus Vergleichen, die von den jeweiligen Parteien vor dem Schlichtungsausschuss abgeschlossen werden, unmittelbar die Zwangsvollstreckung erfolgen kann.

Bisher war es so, dass Forderungen, die den Gegenstand eines vor dem Schlichtungsausschuss geschlossenen Vergleichs darstellten, gesondert vor den ordentlichen Gerichten eingeklagt werden mussten, wenn die zur Zahlung verpflichtete Partei ihrer Verpflichtung aus dem Vergleich nicht nachkam.

Einer gesonderten, zeit- und kostenaufwändigen Zahlungsklage vor den Gerichten bedarf es jetzt nicht mehr.

Die dem Schlichtungsausschuss mit der Anerkennung zusätzlich verliehene Kompetenz bedeutet für die Beteiligten an einem dort geschlossenen Vergleich eine deutliche Ersparnis an Zeit- und Geldaufwand. Nicht zuletzt bringt die Möglichkeit der unmittelbaren Zwangsvollstreckung gerade dann, wenn die Entwicklung der Zahlungsfähigkeit einer aus dem Vergleich zur Zahlung verpflichteten Partei fraglich ist, der Gläubigerseite eine erhebliche Reduzierung des möglichen Insolvenz-Risikos.

Der Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt appelliert daher an die Mitglieder:
Nutzen Sie das Angebot der Kammer und wenden Sie sich im Streitfall mit einem Antrag an unseren Schlichtungsausschuss. Mit seiner kompetenten juristischen und fachlichen Besetzung kann er Streitigkeiten, die sich aus Ihrer Berufsausübung ergeben, schnell und preiswert verhandeln und vor allem auch die einvernehmliche, wirtschaftlich sichere Beendigung eines Streits herbeiführen.

Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen gern Frau Annette Waschk, Assistentin der Geschäftsführung, per E-Mail: waschk@ing-net.de oder per Telefon: 0391 / 62889-30 zur Verfügung.

Dr. Michael Benndorf
Vorsitzender des Schlichtungsausschusses