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19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
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Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
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Land ändert Bauordnung
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26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
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Beratungstag für Existenzgründende
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Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
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Initiative pro AGB-Recht
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Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
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HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
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Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
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Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
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29.11.2023
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22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
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Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende

15.01.2019

Die Bundesingenieurkammer unterstützt das Modell der Anforderungsdokumente

Die Bundesingenieurkammer unterstützt das mit den Akteuren der Wertschöpfungskette Bau entwickelte Modell der Anforderungsdokumente. Mit diesem können zukünftig alle notwendigen Anforderungen an Bauprodukte zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen privatrechtlich vereinbart werden. Das Konzept der Anforderungsdokumente stellt sicher, dass von der Planung bis zur Ausführung alle bauaufsichtlich notwendigen Beschreibungen, Nachweise und Bestätigungen von Bauprodukteherstellern und Bauunternehmen für den Bauherren und die Baubehörden vorliegen, betont Markus Balkow, stellvertretender Geschaftsführer der Bundesingenieurkammer.

Die Entwicklung des Modells der Anforderungsdokumente war aus Sicht der am Bau Beteiligten nach dem Urteil C]100/13 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 16.10.2014 notwendig geworden. Denn durch die daraufhin erfolgte Änderung der Landesbauordnungen und die Einführung der neuen Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) vom 31.08.2017 dürfen lediglich bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Bauwerk, nicht aber an das Bauprodukt, gestellt werden. Dies stellt alle Akteure der Wertschöpfungskette Bau vor große Herausforderungen und betrifft die Baustoffhersteller genauso wie die Bauausführenden und die Planer.

Eigentlich folgt die europäische Bauproduktenverordnung dem Grundsatz, dass ein freier Markt für Güter auch für den Bereich der Bauprodukte gewährleistet werden soll. Dem steht jedoch gegenüber, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich selbst für die Sicherheit und Beschaffenheit ihrer Gebäude Sorge tragen und Anforderungen an die Sicherheit von Bauwerken (z.B. Standsicherheit, Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz) stellen können. Anforderungsdokumente und die darin enthaltenen Produktbeschreibungen gewährleisten eine rechtssichere Verwendung von Bauprodukten im Interesse der Bauwerkssicherheit und der am Bau tätigen Akteure.

Pressemitteilung der Bundesingenieurkammer vom 15. Januar 2019
Alexandra Jakob
Kommunikation und Presse