WISSENSWERTES

Abnahme sollte vom Planer zügig vorbereitet werden
Arbeitsstättenverordnung: Das müssen Sie als Planer und Arbeitgeber wissen
Aufbewahrungspflichten und -fristen in Ingenieur- und Architekturbüros
Ausschreibungen: Haftungsfalle "Produktneutralität"
Bauüberwachung - wie oft muss sie vor Ort sein?
Bauüberwachung: Mängelrügen müssen eigenhändige Unterschrift tragen
Bauen im Bestand - Honorarermittlung
Baugrunduntersuchungen
Bauvertragsrecht - NEU ab 01.01.2018
Berufsanerkennungsrichtlinie - Benutzerleitfaden
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Einmischung des Bauherrn in fachliche Planung
Honorarzone vom öffentlichen Auftraggeber !?
Imagekampagne "Kein Ding ohne ING."
Ingenieurausweis - Berufsausweis für Ingenieure (Professional Card)
Kostenobergrenze - BGH sieht Auftraggeber in der Beweislast
Mündlicher Auftrag erteilt !?
Nichtberücksichtigung bei der Vergabe
Normenportal und Eurocodes speziell für Ingenieure
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
Sicherheiten vereinbaren - es gibt auch Grenzen!
Statistik - Aktuelle Ingenieurstatistik
Stundenleistungen sorgfältig dokumentieren
Stundensätze zur HOAI - eine Orientierungshilfe
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Informationspflichten auch für Ingenieurbüros

Aufbewahrungspflichten und -fristen in Ingenieur- und Architekturbüros

Eine Frage, die in Ingenieurbüros immer wieder auftaucht: Wie lange müssen Planungs- und Bau-Unterlagen oder Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden?

Da sich auch teilweise die diesbezüglichen gesetzlichen Anforderungen ändern können, hat der AHO im Dezember 2012 ein Informationsblatt mit den wichtigsten aktuellen Angaben zu Bestimmungen und Zeiträumen für Aufbewahrungspflichten und -fristen von Unterlagen und Daten in Ingenieur- und Architekturbüros herausgegeben.

PDF-DateiAufbewahrungspflichten und -fristen