WISSENSWERTES

Abnahme sollte vom Planer zügig vorbereitet werden
Arbeitsstättenverordnung: Das müssen Sie als Planer und Arbeitgeber wissen
Aufbewahrungspflichten und -fristen in Ingenieur- und Architekturbüros
Ausschreibungen: Haftungsfalle "Produktneutralität"
Bauüberwachung - wie oft muss sie vor Ort sein?
Bauüberwachung: Mängelrügen müssen eigenhändige Unterschrift tragen
Bauen im Bestand - Honorarermittlung
Baugrunduntersuchungen
Bauvertragsrecht - NEU ab 01.01.2018
Berufsanerkennungsrichtlinie - Benutzerleitfaden
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Einmischung des Bauherrn in fachliche Planung
Honorarzone vom öffentlichen Auftraggeber !?
Imagekampagne "Kein Ding ohne ING."
Ingenieurausweis - Berufsausweis für Ingenieure (Professional Card)
Kostenobergrenze - BGH sieht Auftraggeber in der Beweislast
Mündlicher Auftrag erteilt !?
Nichtberücksichtigung bei der Vergabe
Normenportal und Eurocodes speziell für Ingenieure
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
Sicherheiten vereinbaren - es gibt auch Grenzen!
Statistik - Aktuelle Ingenieurstatistik
Stundenleistungen sorgfältig dokumentieren
Stundensätze zur HOAI - eine Orientierungshilfe
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Informationspflichten auch für Ingenieurbüros

Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

Nach einem langen Weg durch unterschiedliche Instanzen liegt zum Thema "Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen" jetzt ein offizielles Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 15.03.2016 vor. Ein solches BMF-Schreiben hat die Rechtsnatur eines Erlasses, der vom BMF im Einvernehmen mit den Ländern anlassbezogen herausgegeben wird und sich an die weisungsgebundenen, nachgelagerten Finanzbehörden richtet. Mit derartigen Schreiben wird die Steuerverwaltung angewiesen, wie sie bestimmte steuerliche Sachverhalte zu behandeln hat.

Darin wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben v. 29.06.2015, welches im Anschluss an das maßgebliche BFH-Urteil vom 14.05.2014 versandt wurde, aufgehoben. Die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils v. 14.05.2014 wird nunmehr auf Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI a. F. begrenzt.

Die sich hieraus ergebenden Neuerungen sind auch dem betreffenden BMF-Schreiben zu entnehmen.

PDF-DateiBMF-Schreiben vom 15.03.2016