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Nach einem langen Weg durch unterschiedliche Instanzen liegt zum Thema "Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen" jetzt ein offizielles Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 15.03.2016 vor. Ein solches BMF-Schreiben hat die Rechtsnatur eines Erlasses, der vom BMF im Einvernehmen mit den Ländern anlassbezogen herausgegeben wird und sich an die weisungsgebundenen, nachgelagerten Finanzbehörden richtet. Mit derartigen Schreiben wird die Steuerverwaltung angewiesen, wie sie bestimmte steuerliche Sachverhalte zu behandeln hat.
Darin wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben v. 29.06.2015, welches im Anschluss an das maßgebliche BFH-Urteil vom 14.05.2014 versandt wurde, aufgehoben. Die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils v. 14.05.2014 wird nunmehr auf Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI a. F. begrenzt.
Die sich hieraus ergebenden Neuerungen sind auch dem betreffenden BMF-Schreiben zu entnehmen.