HOAI

2021 | Fragen & Antworten zur neuen HOAI
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Umbauten und Modernisierung

Umbauten und Modernisierung

Wie berechnet sich nach HOAI 2013 das Honorar für Leistungen bei Umbauten und Modernisierung?

Honorare für Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen sind gemäß § 6 Abs. 2 HOAI 2013 wie folgt zu ermitteln nach:

  1. den anrechenbaren Kosten (unter Berücksichtigung der mitverarbeiteten Bausubstanz),
  2. der Honorarzone, welcher der Umbau oder die Modernisierung in sinngemäßer Anwendung der Bewertungsmerkmale zuzuordnen ist,
  3. den Leistungsphasen,
  4. der Honorartafel und
  5. dem Umbau- oder Modernisierungszuschlag auf das Honorar.
Es wird durch die gesetzliche Regelung noch einmal klargestellt: Die Mitverarbeitete Bausubstanz ist neuer Bestandteil des Mindestsatzes!

Gemäß § 2 Abs. 5 sind Umbauten demnach Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand.



Die Rechtsverbindlichkeit der Angaben wird ausgeschlossen.