HOAI

2021 | Fragen & Antworten zur neuen HOAI
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EuGH-Urteil: Erlass 2019 zur Anwendung der HOAI nach dem EuGH-Urteil
EuGH-Urteil: HOAI nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 - FAQs
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HOAI 2013 vs. HOAI 2009 - Synopse
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Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009 überarbeitet
Stufenverträge - Konkretisierung 2016
Stufenverträge / stufenweise Beauftragung
Stufenverträge HOAI 2009/2013: Vorhandene Bausubstanz anrechenbar
Stundensätze zur HOAI - eine Orientierungshilfe
Umbau und Modernisierungszuschlag
Umbauten und Modernisierung

Umbau und Modernisierungszuschlag

Wie hoch ist der Umbau- oder Modernisierungszuschlag?

Der Umbauzuschlag findet nunmehr in § 6 Abs. 2 HOAI 2013 eine eigenständige Regelung. Der Umbau- oder Modernisierungszuschlag ist unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrads der Leistungen schriftlich zu vereinbaren. Die Höhe des Zuschlags auf das Honorar ist in den jeweiligen Honorarregelungen der Leistungsbilder der Teile 3 und 4 geregelt. Demnach gilt bei Umbauten ein Umbauzuschlag i.H.v.:

  • 20% bis 33% bei Gebäuden (§ 36 HOAI 2013) und Ingenieurbauwerken (§ 44 HOAI 2013) und
  • 20% bis 50% bei Innenräumen (§ 36 HOAI 2013), Tragwerken (§ 52 HOAI 2013) und Technischer Aus-rüstung (§ 56 HOAI 2013).
Bei fehlender schriftlicher Vereinbarung gilt für Leistungen ab der Honorarzone II/III (durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad) ein Zuschlag von 20 Prozent.



Die Rechtsverbindlichkeit der Angaben wird ausgeschlossen.