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Wie hoch ist der Umbau- oder Modernisierungszuschlag?
Der Umbauzuschlag findet nunmehr in § 6 Abs. 2 HOAI 2013 eine eigenständige Regelung. Der Umbau- oder Modernisierungszuschlag ist unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrads der Leistungen schriftlich zu vereinbaren. Die Höhe des Zuschlags auf das Honorar ist in den jeweiligen Honorarregelungen der Leistungsbilder der Teile 3 und 4 geregelt. Demnach gilt bei Umbauten ein Umbauzuschlag i.H.v.: