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Wie sind die Nebenkosten zu vergüten?
Im Regelfall kann eine pauschale Vereinbarung der Vergütung der Nebenkosten in Höhe von 5 Prozent des Honorars bei drei Ausfertigungen als angemessen angesehen werden. Alternativ ist eine Abrechnung der Nebenkosten auch auf Nachweis oder Kalkulation möglich.
Die Regelung, nach der die Vertragsparteien bei Auftragserteilung schriftlich vereinbaren können, dass eine Erstattung von Nebenkosten ganz oder teilweise ausgeschlossen ist, verstößt gegen die inhaltliche Zielstellung der HOAI und damit den Willen des Gesetzgebers, Ingenieurleistungen als geistig-schöpferische Leistungen dem Preiswettbewerb zu entziehen und einen Wettbewerb um die beste, weil nachhaltigste Leistung zu führen.
Die Rechtsverbindlichkeit der Angaben wird ausgeschlossen.