HOAI

2021 | Fragen & Antworten zur neuen HOAI
Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung
AHO-Bürokostenvergleich
Örtliche Bauüberwachung
Baukostenvereinbarungsmodell
Besondere Leistungen
EuGH-Urteil: Erlass 2019 zur Anwendung der HOAI nach dem EuGH-Urteil
EuGH-Urteil: HOAI nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 - FAQs
Fälligkeit der Honorare
HOAI - KAMPAGNE
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HOAI 2013 vs. HOAI 2009 - Synopse
Honorarberechnung - Grundlagen
Ingenieurleistungen, nicht verbindlich geregelt
Leistungsbilder, wesentliche Änderungen
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Mindestsatzvereinbarung
Mitzuverarbeitende Bausubstanz
Nebenkosten
Planungsänderungen
Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009 überarbeitet
Stufenverträge - Konkretisierung 2016
Stufenverträge / stufenweise Beauftragung
Stufenverträge HOAI 2009/2013: Vorhandene Bausubstanz anrechenbar
Stundensätze zur HOAI - eine Orientierungshilfe
Umbau und Modernisierungszuschlag
Umbauten und Modernisierung

Nebenkosten

Wie sind die Nebenkosten zu vergüten?

Im Regelfall kann eine pauschale Vereinbarung der Vergütung der Nebenkosten in Höhe von 5 Prozent des Honorars bei drei Ausfertigungen als angemessen angesehen werden. Alternativ ist eine Abrechnung der Nebenkosten auch auf Nachweis oder Kalkulation möglich.

Die Regelung, nach der die Vertragsparteien bei Auftragserteilung schriftlich vereinbaren können, dass eine Erstattung von Nebenkosten ganz oder teilweise ausgeschlossen ist, verstößt gegen die inhaltliche Zielstellung der HOAI und damit den Willen des Gesetzgebers, Ingenieurleistungen als geistig-schöpferische Leistungen dem Preiswettbewerb zu entziehen und einen Wettbewerb um die beste, weil nachhaltigste Leistung zu führen.



Die Rechtsverbindlichkeit der Angaben wird ausgeschlossen.