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Was hat sich wesentlich bei den Leistungsbildern geändert?
Die neuen Leistungsbilder im verbildlichen Teil der HOAI enthalten zum Teil neue Grundleistungen. Die wichtigsten Änderungen sind folgende: In der Leistungsphase 1 ist eine Klärung der Aufgabestellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers, eine Ortsbesichtigung sowie das Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse notwendig. In den Leistungsphasen 2, 3, 6 und 8 kommen teilweise neue Terminplanungsleistungen dazu.
Die neue Grundleistung in der Leistungsphase 6 "Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse" bedeutet, dass das Planungsbüro die Leistungsbeschreibungen nach einer Auseinandersetzung mit ortsüblichen Marktpreisen mit Einheitspreisen ausstatten und dem Bauherrn vorlegen muss. Der bisherige Kostenanschlag aus der Leistungsphase 7 entfällt, dafür kommt als Konsequenz der Änderungen in der vorangegangenen Leistungsphase eine neue Teilleistung in der Leistungsphase 7 hinzu: "Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnis-sen oder der Kostenberechnung".
In der Leistungsphase 9 wird die Überwachung der Mängelbeseitigungsarbeiten nach Abnahme durch die fachliche Bewertung der Mängel nach Abnahme ersetzt. Die Überwachung der Mängelbeseitigung ist in der HOAI 2013 eine besondere Leistung.
In der Tabelle (siehe Anhang unten) sind die in der HOAI 2013 neu hinzugekommenen Grundleistungen im Vergleich zu HOAI 2009 (gemäß der Anlagen 10 bis 15) dargestellt. Die Kürzel in den Spalten beziehen sich auf die Aufzählung in den einzelnen Leistungsphasen der HOAI 2013.
In den, im unverbindlichen Teil der HOAI vorgeschlagenen Grundleistungen (Anlage 1) innerhalb der Beratungsleistungen, wurden ebenfalls zahlreiche Änderungen eingeführt: