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Ist grundsätzlich nur der Mindestsatz zu vereinbaren?
In Abhängigkeit der Schwierigkeit der Planungsaufgabe ist nicht nur im Rahmen der Honorarzone, sondern auch innerhalb der Honorarzone eine angemessene Honorierung der Planungsaufgabe im Bereich des Mittel- oder Höchstsatzes der entsprechenden Honorartabelle sicher zu stellen.