2021 | Fragen & Antworten zur neuen HOAI | Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung | AHO-Bürokostenvergleich | Örtliche Bauüberwachung | Baukostenvereinbarungsmodell | Besondere Leistungen | EuGH-Urteil: Erlass 2019 zur Anwendung der HOAI nach dem EuGH-Urteil | EuGH-Urteil: HOAI nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 - FAQs | Fälligkeit der Honorare | HOAI - KAMPAGNE | HOAI - weitere Links | HOAI 2013 vs. HOAI 2009 - Synopse | Honorarberechnung - Grundlagen | Ingenieurleistungen, nicht verbindlich geregelt | Leistungsbilder, wesentliche Änderungen | Mehrere Objekte abrechnen | Mindestsatzvereinbarung | Mitzuverarbeitende Bausubstanz | Nebenkosten | Planungsänderungen | Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009 überarbeitet | Stufenverträge - Konkretisierung 2016 | Stufenverträge / stufenweise Beauftragung | Stufenverträge HOAI 2009/2013: Vorhandene Bausubstanz anrechenbar | Stundensätze zur HOAI - eine Orientierungshilfe | Umbau und Modernisierungszuschlag | Umbauten und Modernisierung |
Hinweise zur Anwendung der HOAI / Angepasste Vertragsmuster RBBau
Das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat hat jetzt am 5. August 2019 reagiert und einen Erlass zur Anwendung der HOAI nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) veröffentlicht. Dieser beschreibt, so der Absatz 1 des Erlasses, Maßnahmen, die bis zur unionsrechtskonformen Anpassung der HOAI anzuwenden sind.
Im Erlass stellt das Bundesministerium zum Beispiel klar, dass bei Verträgen, die vor der Urteilsverkündung geschlossen wurden, weiterhin von der Wirksamkeit auszugehen ist - „auch soweit bei der Vergabe und dem Vertragsschluss von der verbindlichen Geltung der Mindest- und Höchstsätze ausgegangen wurde.“ Dem Erlass sind bereits Vertragsmuster und Erläuterung beigelegt, die sich vorerst auf den Bereich Objektplanung – Gebäude und Innenräume beziehen.
Erlass des BMI vom 05.08.2019 zur Anwendung HOAI nach EuGH-Urteil vom 04.07.2019
Vertragsmuster Objektplanung - Gebäude Innenräume (VM2/1 vom 05.08.2019 - ÄndMod)
Vertragsmuster Objektplanung - Gebäude Innenräume - Hinweise (VM2/0 vom 05.08.2019 - ÄndMod)