HOAI

2021 | Fragen & Antworten zur neuen HOAI
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EuGH-Urteil: Erlass 2019 zur Anwendung der HOAI nach dem EuGH-Urteil

Hinweise zur Anwendung der HOAI / Angepasste Vertragsmuster RBBau

Das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat hat jetzt am 5. August 2019 reagiert und einen Erlass zur Anwendung der HOAI nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) veröffentlicht. Dieser beschreibt, so der Absatz 1 des Erlasses, Maßnahmen, die bis zur unionsrechtskonformen Anpassung der HOAI anzuwenden sind.

Im Erlass stellt das Bundesministerium zum Beispiel klar, dass bei Verträgen, die vor der Urteilsverkündung geschlossen wurden, weiterhin von der Wirksamkeit auszugehen ist - „auch soweit bei der Vergabe und dem Vertragsschluss von der verbindlichen Geltung der Mindest- und Höchstsätze ausgegangen wurde.“ Dem Erlass sind bereits Vertragsmuster und Erläuterung beigelegt, die sich vorerst auf den Bereich Objektplanung – Gebäude und Innenräume beziehen.

PDF-DateiErlass des BMI vom 05.08.2019 zur Anwendung HOAI nach EuGH-Urteil vom 04.07.2019

PDF-DateiVertragsmuster Objektplanung - Gebäude Innenräume (VM2/1 vom 05.08.2019 - ÄndMod)

PDF-DateiVertragsmuster Objektplanung - Gebäude Innenräume - Hinweise (VM2/0 vom 05.08.2019 - ÄndMod)