HOAI

2021 | Fragen & Antworten zur neuen HOAI
Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung
AHO-Bürokostenvergleich
Örtliche Bauüberwachung
Baukostenvereinbarungsmodell
Besondere Leistungen
EuGH-Urteil: Erlass 2019 zur Anwendung der HOAI nach dem EuGH-Urteil
EuGH-Urteil: HOAI nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 - FAQs
Fälligkeit der Honorare
HOAI - KAMPAGNE
HOAI - weitere Links
HOAI 2013 vs. HOAI 2009 - Synopse
Honorarberechnung - Grundlagen
Ingenieurleistungen, nicht verbindlich geregelt
Leistungsbilder, wesentliche Änderungen
Mehrere Objekte abrechnen
Mindestsatzvereinbarung
Mitzuverarbeitende Bausubstanz
Nebenkosten
Planungsänderungen
Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009 überarbeitet
Stufenverträge - Konkretisierung 2016
Stufenverträge / stufenweise Beauftragung
Stufenverträge HOAI 2009/2013: Vorhandene Bausubstanz anrechenbar
Stundensätze zur HOAI - eine Orientierungshilfe
Umbau und Modernisierungszuschlag
Umbauten und Modernisierung

2021 | Fragen & Antworten zur neuen HOAI

Mit der HOAI 2021 und dem zugrundeliegenden Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) wurde in erster Linie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 04.07.2019 umgesetzt. Der EuGH hatte die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI wegen einer festgestellten „Inkohärenz“ für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Das Inkrafttreten der HOAI 2021 am 01.01.2021 bildet daher den Endpunkt einer seit 2015 andauernden Auseinandersetzung mit der EU-Kommission über die Vereinbarkeit der (verbindlichen) HOAI-Mindest- und Höchstsätze mit europäischem Recht.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat hierzu einen FAQ erarbeitet, siehe PDF.

PDF-DateiHOAI 2021 | Fragen & Antworten zur neuen HOAI

PDF-DateiHOAI 2021 - Textausgabe mit amtlicher Begründung