HOAI

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HOAI 2013 - am 17.07.2013 in Kraft getreten

Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 - ist am 16.07.2013 im Bundesgesetzblatt Nr. 37 verkündet worden und am Tag nach der Verkündung, also am 17.07.2013 in Kraft getreten.
Gleichzeitig ist die HOAI 2009 außer Kraft treten. Das heißt, alle Verträge, die mit und nach dem "Stichtag" geschlossen werden, sind ausschließlich auf Grundlage der aktuell geltenden HOAI 2013 abzuschließen.


Was stand im Vordergrund der aktuellen Überarbeitung?

Grund der aktuellen Überarbeitung der HOAI war die baufachliche Angleichung der Leistungsbilder und die Aktualisierung der Honorarsätze in den Honorartafeln.


Warum wurde diese Novellierung notwendig?

Die Anforderungen an Architekten und Ingenieure haben sich in den letzten Jahren stark geändert. Planungsleistungen müssen heute nicht mehr nur günstig und termingerecht erbracht werden, sie sollen auch der Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz gerecht werden. Darüber hinaus ist die Verwaltung der Planungsprojekte weitaus aufwendiger und die Haftungsansprüche sind höher geworden. Somit wurde eine Anpassung der Leistungsbilder in den einzelnen Fachdisziplinen notwendig. Die Honorarsätze mussten an die veränderten Leistungsbilder angepasst werden. Sie waren auch entsprechend dem Planungsaufwand der Auftragnehmer in den verschiedenen Fachdisziplinen anzugleichen.


Was war das Ziel der HOAI-Novelle?

Mit der HOAI 2013 wurde eine modernisierte Honorarordnung vorgelegt. Die Leistungsbilder wurden dem aktuellen Stand der Technik und den rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, die Honorarsätze wurden vor dem Hintergrund der Auskömmlichkeit von Honoraren entsprechend aktualisiert. Zudem wurden die Honorarvorschriften überarbeitet und vereinfacht. Dadurch soll die Anwendung der HOAI 2013 durchgehend erleichtert werden.


Weitere Überarbeitung der HOAI absehbar!

Da der Gesetzgeber die 2009 aus der HOAI ausgegliederten Teile X bis XIII (Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Vermessungstechnik) sowie die örtliche Bauüberwachung nach wie vor als reine Beratungsleistungen einstuft und nicht wieder in den verbindlichen Teil der aktuellen Honorarordnung aufgenommen hat, erging seitens des Bundesrates der Beschluss, die Rückführung dieser Leistungen in den geregelten Teil der HOAI innerhalb der kommenden Legislaturperiode intensiv zu prüfen und gegebenenfalls auch umzusetzen.


Eine Lesefassung der HOAI 2013 finden Sie hier:

PDF-DateiHOAI 2013 (BGBl)